ADS, ADHS: Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung. Die betroffenen Kinder fallen unter anderem durch mangelnde Aufmerksamkeit, durch Impulsivität und motorische Überaktivität auf.
Auditive Wahrnehmung: Die Verarbeitung von Reizen, die über den Gehörsinn aufgenommen werden.
Autismus: Kontaktstörung mit Rückzug in die eigene Vorstellungs- und Gedankenwelt, Isolation von der Umwelt, es gibt zwei Erscheinungsarten:
Demenz: Eine Hirnleistungsschwäche, deren frühe Anzeichen:
Dominanz: Das Bevorzugen einer Körperseite beim Ausführen von Bewegungen.
Dyspraxie: Die mangelnde Fähigkeit, motorisch zielgerichtet und zweckmäßig zu handeln. Das Kind ist nicht oder nur unzureichend in der Lage, Bewegungsabläufe zu planen und umzusetzen.
Eigenwahrnehmung: Verarbeitung von Reizen, die von dem eigenen Körper stammen.
Grundsinne: Tastsinn, Gleichgewichtssinn, Muskel- und Stellungssinn.
Heilpädagogik:
Heilpädagogische Einzelförderung richtet sich in erster Linie an Kinder,
deren Schwierigkeiten im psycho-sozialen oder geistigen Bereich liegen.
Aber auch Kinder mit verschiedenen Teilleistungsstörungen - zum Beispiel
mit Problemen in Sprache, Motorik und Wahrnehmung - sprechen auf eine
heilpädagogische Förderung gut an.
Die Heilpädagogik lehnt sich
teilweise an die Spieltherapie an; deshalb hat das gemeinsame Spiel eine
zentrale Bedeutung. Für die heilpädagogischen Einzelförderung gibt es
kein einheitliches Konzept. Vielmehr gibt es unterschiedliche Schwerpunkte, die
sich beispielsweise an der Montessori-Therapie, der Musiktherapie oder der
Psychomotorik ausrichten.
Heilpädagogische Einzelförderung wird von niedergelassenen
HeilpädagogInnen angeboten. Die Kostenerstattung erfolgt nicht auf
ärztliche Verordnung. Stattdessen ist ein Gutachten eines Kinderpsychiaters
beziehungsweise einer neuropädiatrischen oder kinderpsychiatrischen
Fachklinik erforderlich. Sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die
Notwendigkeit einer heilpädagogischen Förderung besteht,
übernimmt das Jugendamt die Kosten.
Kinästhetische Wahrnehmung: Die Verarbeitung von Reizen, die über den Muskel- und Stellungssinn und den Gleichgewichtssinn aufgenommen werden.
Körperbewusstsein: Sammelbegriff für die drei Funktionen
Lateralität: Die bevorzugte Verarbeitung von Sinneseindrücken in einer der beiden Hirnhälften.
Mehrfachbehinderungen:
Muskeltonus: Grundspannung der Muskulatur, die über die taktil - kinästhetische Wahrnehmung beeinflusst wird.
Sensomotorik: (lat. sensus = Sinn, Wahrnehmung; Motorik = Bewegung), die mit der Aufnahme von Sinnesreizen gekoppelten Bewegungsimpulse.
Sensorische Integration: Die Zusammenarbeit der Sinne. Sinnliche Erfahrungen werden in sinnvoller Weise miteinander verbunden und im Gehirn verarbeitet.
Sinne, Sinnesorgane: Die sieben Sinne (Sinnesorgane) des Menschen sind: Sehsinn (Augen), Gehörsinn (Ohren), Geruchssinn (Nase), Geschmackssinn (Zunge), Tastsinn (Haut), Gleichgewichtssinn, Muskel- und Stellungssinn.
Taktile Wahrnehmung: Die Verarbeitung von Sinnesreizen, die über den Hautsinn aufgenommen werden.
Taktil - kinästhetische Wahrnehmung: Das Zusammenwirken der drei Grundsinne (Tastsinn, Gleichgewichtssinn, Muskel- und Stellungssinn).
Teilleistungsstörungen: Beeinträchtigungen in Teilbereichen, die häufig, aber nicht immer auf Wahrnehmungsstörungen beruhen. Sie machen sich unter anderem bemerkbar durch Rechenschwächen, Lese-Rechtschreibschwächen, Sprachprobleme, Aufmerksamkeitsstörungen oder Kontaktschwierigkeiten.
Visuelle Wahrnehmung: Die Verarbeitung von Reizen, die über den Sehsinn aufgenommen werden.